ETA IL Genehmigung für Israel Reisende

Ab dem 1. Januar 2025 benötigen alle Reisenden vor Abreise nach Israel ein gültiges Visum oder die neue ETA IL-Genehmigung – unabhängig davon, ob sie per Flugzeug oder auf dem Land- oder Seeweg nach Israel einreisen. Die ETA-IL-Genehmigung gilt für alle, die bisher kein Visum für Israel brauchten. Der damit einhergehende neue Prozess vereinfacht Touristen die Einreise.

Das Antragsformular finden Sie ausschließlich online auf folgender Website: https://israel-entry.piba.gov.il

Fragen und Antworten (FAQ) zu den neuen ETA IL Genehmigung

Sie sollten innerhalb von 24 bis 72 Stunden (manchmal innerhalb weniger Minuten) eine Antwort/Bestätigung erhalten.
Die israelischen Behörden verlangen keine ausgedruckte Genehmigung, dennoch kann bspw. die Fluglinie eine ausgedruckte Genehmigung wünschen oder das von Ihnen genutzte Gerät hat keinen Akku/Strom und versagt vor der Einreise. Wir empfehlen daher dringend die Genehmigungs-E-Mail auch in ausgedruckter Form mitzuführen.
Reisende mit biometrischen sowie nicht-biometrischen Reisepässen können ETA-IL beantragen.
Ja, jede Person – unabhängig vom Alter, vom Kleinkind/Baby bis ins hohe Alter – die aus einem Land nach Israel einreist, das von der Visumpflicht befreit ist, muss eine ETA-IL-Genehmigung einholen. Minderjährige können nicht selbst ein ETA-IL beantragen; ein Erwachsener muss in ihrem Namen einen Antrag stellen. Wenn Sie das Antragsformular für Minderjährige ausfüllen, geben Sie am Anfang an, dass Sie das Formular für eine andere Person („someone else“) ausfüllen.
Ja, das ist möglich. Sie geben am Anfang an, dass Sie das Formular für eine andere Person („someone else“) ausfüllen.
Die ETA-IL gilt zunächst einmal für alle Israel-Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb von 2 Jahren. Die Kosten belaufen sich auf 25 Schekel (ca. 6,30 Euro) und müssen bei Antragstellung mit einer Kreditkarte beglichen werden.
Während der Gültigkeit Ihres ETA-IL müssen Sie nur einen neuen Antrag stellen, wenn Sie einen neuen Reisepass erhalten, Ihren Namen, Ihr Geschlecht oder Ihre Staatsangehörigkeit ändern und zudem, wenn die 2 Jahre Gültigkeit der Erstgenehmigung abgelaufen sind. Für jeden neuen Antrag wird die entsprechende Gebühr erhoben.
Nein, das ist nicht möglich. Jeder Reisende muss die Gültig seiner ETA-IL eigenständig nachhalten.
Bei der Ankunft am Flughafen in Tel Aviv scannen die Reisenden ihren Reisepass an einem der 50 Scanner. Damit ist die Einreise dann auch schon erledigt. Der Weg zu einem der Schalter der Passkontrolle entfällt, und der Reisende kann sich direkt zu den Gepäckbändern begeben. Auch die Beantwortung eventueller Fragen entfällt. Dies macht es vor allem für Touristen leichter, die kein Englisch sprechen. Wenn Hilfe benötigt wird, besteht auch weiterhin die Möglichkeit, den Reisepass an einem Schalter kontrollieren zu lassen.
Die Fluggesellschaften sind angehalten die ETA-IL vor Abflug nach Israel zu kontrollieren. Sofern diese nicht nachgewiesen werden kann, wird man die Beförderung nach Israel untersagen.

Ja, wir haben Ihnen ein ausführliches Erklär-Video auf YouTube erstellt. Bitte folgen Sie folgendem Link: https://youtu.be/Ez5O9kq2-mM?si=y87rW69SS0Chaxhk

Sollten Sie weitere Informationen wünschen oder Fragen zu dem neuen Einreiseverfahren haben, stehen wir Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite.
Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.

Informationsstand: Januar 2025