Die Klimatherapie

Am tiefsten Landpunkt der Erde, 422 Meter unter dem Meeresspiegel, liegt das Tote Meer, das für seinen hohen Salzgehalt bekannt ist. Die weltweit einmalige Zusammensetzung der Naturelemente und die klimatischen Faktoren verleihen der Region am Toten Meer ein einzigartiges Gleichgewicht und ist für Patienten mit Haut-, Gelenk-, Augen- und Atemwegserkrankungen oftmals die einzige Hoffnung auf langanhaltende Linderung der Beschwerden.

Die Klimatherapie ist eine natürliche Behandlung, bei der vorrangig die klimatischen Faktoren (das äußerst mineralreiche Wasser des Toten Meers, die brom- und sauerstoffreiche Luft sowie die in hohem Maße von schädlichen UVB-Strahlen gefilterte Sonne) zur Linderung der akuten Beschwerden eingesetzt werden. Die Konzentration des Minerals Magnesium, das für seine anti-allergische Wirkung auf die Haut und die Bronchien bekannt ist, ist im Toten Meer 30 mal höher, als in den Weltmeeren. Auch Brom – mit seinen beruhigenden und entspannenden Effekten auf das zentrale Nervensystem – findet man im Toten Meer 80 mal höher konzentriert, als in den Welt-Ozeanen.

Zu Beginn der Therapie wird ein individueller Behandlungsplan durch einen deutschsprachigen Facharzt festgelegt. Dieser Plan wird in regelmäßigen Arztvisiten überprüft und ggf. angepasst. So wird ein optimales Behandlungsergebnis sichergestellt und die Patienten haben regelmäßig Gelegenheit, ihre Fragen zum Verlauf der Therapie an den Arzt zu stellen.

Jeder Patient wird im Rahmen einer Abschluss-Visite abermals begutachtet. Die Therapie-Erfolge werden in einem ärztlichen Abschlussbericht in deutscher Sprache dokumentiert und ggf. der Krankenkasse zur Leistungsprüfung vorgelegt. Bei den behandelnden Ärzten handelt es sich um international anerkannte Medizin-Experten, die auch wissenschaftliche Studien auf dem Gebiet der Klimatherapie betreiben und von unseren Stammkunden sehr geschätzt werden.

Die klassische Klimatherapie in den Klinikeinrichtungen umfasst insbesondere folgende Leistungen:

  • Anamneseerhebung und Erstuntersuchung
  • Erstellung eines individuellen Behandlungsplan für Sonnen- und Meerbadezeiten
  • Wöchentlich mindestens 2 Arztvisiten zur medizinischen Überprüfung des Therapieverlaufes
  • Kontrolle der Vitalparameter
  • Salben, Öle und Shampoos nach medizinischer Verordnung
  • Schwarzer Schlamm vom Toten Meer zur freien Verwendung in den Solarien
  • Eintritt zu einem nach Geschlechtern getrennten Dachsolarium zur Sonnenexposition
  • Ärztliche Abschlussuntersuchung mit schriftlichem Entlassungsbericht

Bei der Behandlung von Gelenkerkrankungen wie Rheuma und der Psoriasis Arthropathica werden zusätzliche folgende Leistungen nach ärztlicher Verordnung inkludiert:

  • Schwefelbäder (nur in Israel)
  • Schlammapplikationen (Heiss- und Kaltschlamm)
  • Kryotherapie (Kältetherapie) und medizinische Massagen
  • Physiotherapie nach ärztlicher Verordnung
  • Nutzung des Fitness-Centers / Sauna / Whirlpool

Luft in
Grad Celsius
Wasser in
Grad Celsius
LuftfeuchtigkeitNiederschlag
in mm
Januar11 - 202043,50%11
Februar13 - 221848,90%9
März16 - 2521,540,90%7
April20 - 2924,539,50%2
Mai24 - 343334,50%0
Juni27 - 373438,50%0
Juli28 - 393537,20%0
August29 - 383540,30%0
September27 - 3633,542,60%0
Oktober24 - 323245,80%1
November18 - 272542,10%8
Dezember13 - 232246,20%8

Uveitis-Patienten erhalten zusätzlich zur klassischen Klimatherapie (Totes Meer- und Sonnenexpositionen) ein bis zwei augenärztliche Visiten bei einem lokalen Facharzt. Bei der Therapie des Asthma bronchiale ergänzen die Spirometrie, die Messung des Sauerstoffgehaltes im Blut und das Peak-flow-Monitoring die klassische Klimatherapie.

Eventuell erforderliche Dauermedikationen sowie der Eintritt in öffentliche Natursolarien sind in den jeweiligen Behandlungspaketen nicht enthalten. Über Kontraindikationen für Reisen an das Tote Meer klärt Sie Ihr behandelnder Arzt auf. Wir empfehlen unseren Kunden, sich vor einer möglichen Reisebuchung die Reisefähigkeit an das Tote Meer ärztlich bestätigen zu lassen und in jedem Fall eine kombinierte Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung abzuschließen.

Optimaler
Behandlungszeitraum
Empfohlene
Behandlungsdauer
PsoriasisMärz - November4 - 6 Wochen
NeurodermitisFrühjahr und Herbst5 - 6 Wochen
VitiligoMai - Oktober4 - 6 Wochen
Akne vulgarisApril bis Oktober4 - 6 Wochen
SklerodermieApril - November4 - 6 Wochen
AsthmaFebruar - November4 Wochen
Psoriasis arthropathicaApril - November4 - 6 Wochen
RheumaApril - November4 - 6 Wochen
UveitisMai - Oktober4 Wochen

Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse

Als Vertragspartner vieler großer deutscher Krankenversicherungen sind wir bundesweit für die Organisation und professionelle Durchführung von Klimatherapien am Toten Meer zuständig. Bei einer Kostenübernahmeerklärung durch die Krankenkasse rechnen wir unsere Leistungen direkt mit dem zuständigen Kostenträger ab. Sie zahlen dann meist nur einen gesetzlichen Eigenanteil von € 10,- am Tag.

Grundsätzlich sollten Sie immer einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse als Rehabilitationsmaßnahme (früher: Kur) oder Vorsorgemaßnahme (nach §23 SGB V) stellen. Dabei gilt: Bei einer chronischen Krankheit übernimmt die Krankenkasse die Kosten, wenn die Reha “anstelle einer sonst erforderlichen Krankenbehandlung” verordnet wird (§13 SGB VI).

Eine Vorsorgeleistung können Sie dagegen beantragen:

  • um eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen.
  • einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken.
  • Krankheiten zu verhüten oder deren Verschlimmerung zu vermeiden oder
  • Pflegebedürftigkeit zu vermeiden.

Die Krankenkassen übernehmen die Klimatherapien am Toten Meer jedoch nur ausnahmsweise, wenn die Behandlung der Erkrankung nur noch im Ausland möglich ist. Die medizinische Begründung, weshalb ausschließlich nur noch das Tote Meer in Frage kommt, ist daher von entscheidender Bedeutung für die Erfolgsaussichten des Kostenübernahmeantrages.

Ihre Krankenkasse prüft, ob die medizinische Notwendigkeit für eine Therapie gegeben ist. Daher ist es hilfreich, bereits bei der Beantragung ein Attest des behandelnden Arztes über die dringende medizinische Notwendigkeit einer entsprechenden Klimatherapie vorzulegen und darzulegen, dass der Aufenthalt am Toten Meer einen Krankenhausaufenthalt ersetzen soll. Zusätzlich sollten Sie auf bereits erfolglos durchgeführte Therapien im Inland und die zum Teil sehr langen Wartezeiten bei inländischen Kureinrichtungen hinweisen. Wenn möglich, weisen Sie nach, wie lange Sie nach einer privat bezahlten “Kur” am Toten Meer erscheinungsfrei waren. In jedem Fall sollten Sie auch selbst etwas formulieren. Sie selbst können am besten ausdrücken, wie Sie körperlich und psychisch unter der Erkrankung leiden. Scheuen Sie auch nicht, dem Antrag aktuelle Fotos beizulegen. Viele Sachbearbeiter oder Gutachter des medizinischen Dienstes lassen sich vom tatsächlichen Krankheitszustand täuschen, wenn Sie ihnen angekleidet gegenüberstehen.

Die Entscheidung der Krankenkassen zu dem Kostenübernahmeantrag kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Daher ist eine frühzeitige Antragsstellung vor dem geplanten Reisetermin empfehlenswert. Ihren Wunschtermin sollten Sie ebenfalls kostenfrei und völlig unverbindlich in unserem Hause reservieren. Gern berücksichtigen wir dabei auch Ihren Sitzplatzwunsch im Flugzeug sowie Ihre Präferenzen zur Lage des Hotelzimmers.

Sollten Sie bei der Beantragung der Klimatherapie Probleme haben und weitere Informationen benötigen, so werden wir uns bemühen, Ihnen zu helfen. Schließlich sind die Gesamtkosten für eine stationäre Klimatherapie am Toten Meer in Jordanien und Israel im Vergleich zu qualifizierten Rehabilitationseinrichtungen und Krankenhäusern in Deutschland ausgesprochen preiswert und für die Kostenträger wirtschaftlich attraktiv.

Beachten Sie bitte auch, dass Sie nicht erst vier Jahre warten müssen, um erneut eine Klimatherapie am Toten Meer beantragen zu können. Für chronisch Kranke gilt, dass Anträge jederzeit gestellt werden können, wenn es aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich ist (§40 SGB V).